Außerordentliche Sitzung des DFL-Präsidiums: Keine detaillierte Regelung für den Fall eines nicht abzuwendenden Saisonabbruchs
28.05.2020 – Das DFL-Präsidium hat sich am heutigen Donnerstag im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung unter anderem mit Szenarien und möglichen Konsequenzen im Falle eines nicht abzuwendenden Abbruchs der Bundesliga und/oder der 2. Bundesliga im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie befasst. Das Präsidium ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auf eine detaillierte Regelung im Falle eines nicht abzuwendenden Saisonabbruchs festzulegen und daher vorerst auf eine Empfehlung und eine weitere Befassung der DFL-Mitgliederversammlung mit dieser Angelegenheit zu verzichten. Die mit Vertretern von zwölf Proficlubs besetzte DFL-Kommission „Fußball“ hatte zuvor eine gleichlautende Empfehlung gegenüber dem Präsidium abgegeben.
Unabhängig davon schließt das DFL-Präsidium für den Falle eines nicht abzuwendenden Abbruchs aus, die Hinrunden-Tabelle für die Abschlusswertung zugrunde zu legen oder eine Annullierung der kompletten Saison vorzunehmen. Sollten nicht alle Clubs einer Liga bei einem vorzeitigen Saisonende gleich viele Spiele absolviert haben, wäre ein Ausgleichsmechanismus – zum Beispiel eine Quotienten-Regelung – zur Wertung der Tabelle erforderlich.
Der Blick in andere europäische Ligen belegt, dass juristische Auseinandersetzungen bei einem Saisonabbruch grundsätzlich nicht auszuschließen sind – gleichgültig, welche Regelung getroffen wurde. Für das DFL-Präsidium steht außer Frage, dass alle Anstrengungen in der Bundesliga und 2. Bundesliga der Fortsetzung der Saison gelten sollten, um diese zu einem sportlichen Abschluss zu bringen.