DFB-Vorstand beschließt Anpassung der Wechselperiode
29.06.2020 – Der DFB-Vorstand hat am heutigen Montag im schriftlichen Umlaufverfahren Anpassungen an der anstehenden Wechselperiode für Lizenz- und Vertragsspieler beschlossen. Hintergrund der Änderungen sind die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Fußball-Spielbetrieb.
„Wegen der Corona-Krise und der daraus resultierenden Verschiebungen der Spielzeiten sind national sowie international Anpassungen der Wechselperioden erforderlich, so dass der bisherige Zeitraum (1. Juli bis 31. August 2020) aktualisiert werden musste. Diese Anpassung haben wir nun gemeinsam mit der DFL und in Abstimmung mit der FIFA vorgenommen“, sagte Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident für Spielbetrieb und Fußballentwicklung.
Ergebnis der gemeinsamen Abstimmungen, auch mit dem DFL-Präsidium, ist eine zweigeteilte und verlängerte Wechselperiode. Das Transferfenster wird dementsprechend sowohl am 1. Juli 2020 für einen einzelnen Tag (Wechselperiode I.1) als auch vom 15. Juli bis zum 5. Oktober 2020 (Wechselperiode I.2) geöffnet sein.
Die erste, eintägige Wechselperiode ist vor allem für die Registrierung bereits abgeschlossener Verträge mit Lizenz- und Vertragsspielern mit Vertragsbeginn zum 1. Juli 2020 vorgesehen. Eine Spielerlaubnis wird nur mit Wirkung für die Spielzeit 2020/21 erteilt. Die zweite Phase der Wechselperiode wird aufgrund des späteren Endes der Spielzeit 2019/20 nach dem 1. Juli in anderen Verbänden/Ligen und des späteren Beginns der Pflichtspiele im Bereich von DFB und DFL in der Saison 2020/21 verlängert, damit die Klubs – auch international – möglichst lange und flexibel Transfers tätigen können.
Damit folgt der DFB-Vorstand auch einer Empfehlung des UEFA-Exekutivkomitees, die alle Mitgliedsverbände dazu aufgerufen hat, den 5. Oktober 2020 als gemeinsames Enddatum für das bevorstehende Sommer-Transferfenster zu bestimmen, weil die Frist für die Registrierung von Spielern für die Gruppenphase der UEFA-Klubwettbewerbe 2020/21 auf den 6. Oktober 2020 festgelegt wurde.