DFL und DFB planen Pilotphase zum Thema Fan-Utensilien

09.03.2018 – Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in seiner heutigen Sitzung in Frankfurt am Main die einheitliche Freigabe von Fan-Utensilien als vorläufige Anlage in die Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Spielen der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga aufgenommen. In dieser sind unter anderem die Fan-Utensilien aufgeführt, die bundesweit in allen Stadien zugelassen werden sollen. Darüber hinaus begleiten DFL und DFB die Umsetzung der Freigabe im Rahmen einer Pilotphase. Die finale Entscheidung, ob dies an allen Spielorten umgesetzt werden kann, liegt weiterhin bei den Heimvereinen als Veranstalter, die sich ebenso wenig wie DFL und DFB über geltendes Recht hinwegsetzen können.
Mit der heutigen Entscheidung folgt das DFB-Präsidium einer Empfehlung der AG Fankulturen, die sich im Dezember des vergangenen Jahres einstimmig dafür ausgesprochen hatte, die bisherigen Empfehlungen für Fan-Utensilien in den Stadien in Richtlinien für die Clubs umzuwandeln. Der Prozess der vorläufigen Freigabe von Fan-Utensilien soll im nächsten Schritt, vorbehaltlich deren Zustimmung, von der AG Fankulturen konkretisiert und maßgeblich begleitet werden.
Im Rahmen der Pilotphase, die ab dem 15. März beginnt, sind die Vereine der höchsten drei Spielklassen aufgefordert, die in Anlage 9 aufgeführten Fan-Utensilien, so weit möglich, freizugeben. Sofern Einschränkungen bestehen, ist jeder Club angehalten, im Rahmen der Pilotphase Ideen zu entwickeln, wie im Austausch mit den örtlichen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden eine Angleichung im Sinne der Vereinheitlichung und Freigabe von Fan-Utensilien herbeigeführt werden kann.
DFL und DFB werden Vereine und Fans während der Pilotphase zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch einladen, bei dem Best-Practice-Beispiele bei der Umsetzung vorgestellt und offene Fragen beantwortet werden.
DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: „Diese Entscheidung des Präsidiums ist nach der bereits vor einigen Monaten vollzogenen Aussetzung von Kollektivstrafen ein weiterer konstruktiver Beitrag des DFB und der DFL zur Fortsetzung des sehr wichtigen Dialogs mit einem möglichst großen Kreis von Fan-Gruppierungen in ganz Deutschland.“
„Nach dem in jüngerer Vergangenheit intensivierten Austausch von DFL und DFB mit Fan-Gruppierungen, für den wir auch weiter bereitstehen, wurde durch den heutigen Beschluss mit Blick auf die außergewöhnliche Atmosphäre in unseren Stadien ein guter Schritt vollzogen“, sagt DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball. „Die Pilotphase wird wichtige Erfahrungen bringen – auch hinsichtlich des hoffentlich verantwortungsvollen Umgangs mit Fan-Utensilien.“