Local-Player-Regelung
Zur Saison 2006/07 wurden die Beschränkungen für den Einsatz von Spielern anderer Staatsangehörigkeiten in der Bundesliga und 2. Bundesliga durch eine Einigung zwischen dem damaligen Ligaverband (heute DFL e.V.) und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) sowie durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Ligaverbandes vom 21. Dezember 2005 generell aufgehoben – auch mit Blick auf eventuelle Wettbewerbsnachteile gegenüber anders praktizierenden Ligen. Danach mussten – wie auch heute noch – bei jedem Club der Bundesliga und 2. Bundesliga allerdings weiterhin mindestens zwölf deutsche Lizenzspieler unter Vertrag stehen. Eingeführt wurde auch die von der UEFA praktizierte Local-Player-Regelung zur Förderung des Nachwuchses. 2006/07 mussten pro Club mindestens vier lokal – von einem deutschen Verein– ausgebildete Spieler unter Vertrag stehen, 2007/08 mindestens sechs und seit 2008/09 mindestens acht (4+4). Ein von Club-Seite ausgebildeter Spieler muss in drei Spielzeiten/Jahren im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für den Verein oder die Kapitalgesellschaft spielberechtigt gewesen sein, ein vom Verband ausgebildeter Spieler in drei Spielzeiten/Jahren im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für einen Verein oder eine Kapitalgesellschaft im Bereich des DFB.