DFL-Präsidium beschließt zweistufige Quarantäne-Maßnahmen für die letzten drei Spieltage der Bundesliga und 2. Bundesliga

Torpfosten
Foto: Getty Images / Alexander Scheuber.

22.04.2021 – Das DFL-Präsidium hat zweistufige Quarantäne-Maßnahmen für die letzten drei Spieltage der laufenden Saison 2020/21 der Bundesliga und 2. Bundesliga beschlossen. Das Gremium folgt damit einer Empfehlung der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ unter Leitung von Prof. Dr. Tim Meyer in Abstimmung mit der „Kommission Fußball“.

Vorgesehen sind demnach zwei Schritte: Zunächst hat sich der jeweils in das regelmäßige PCR-Testungsprogramm eingeschlossene Personenkreis um Lizenzmannschaft, Trainerteam sowie Mannschaftsbetreuer ab Montag, 3. Mai, ausschließlich im häuslichen Umfeld oder auf dem Trainingsgelände beziehungsweise im Stadion aufzuhalten („Quasi-Quarantäne“). Dies dient der Kontaktreduzierung sowie einer weiteren Minimierung des Infektionsrisikos und wurde bereits in der Schlussphase der vergangenen Saison nach der Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgreich praktiziert.

Anschließend wird sich ab Mittwoch, 12. Mai, der entsprechende Personenkreis aller 36 Clubs in ein „Quarantäne-Trainingslager“ begeben, nachdem frühestens 24 Stunden vorher eine PCR-Testung mit negativem Ergebnis erfolgte. Das „Quarantäne-Trainingslager“ ist bis zum Abschluss der jeweiligen Partie eines Clubs am 34. Spieltag (22./23. Mai) verpflichtend. In den konkreten Zeitraum fallen somit die nach dem Spielplan letzten beiden Spieltage der Bundesliga und 2. Bundesliga.

Die „Quarantäne-Trainingslager“ dienen dazu, die Durchführung des Spielbetriebs – insbesondere unter Berücksichtigung des Termindrucks aufgrund der auf die Saison folgenden UEFA EURO – zusätzlich abzusichern. Die Clubs haben dabei sicherzustellen, dass Spieler, Trainerteam sowie Betreuerstab im genannten Zeitraum nur untereinander Kontakt haben. Alle Vorgaben des medizinisch-hygienischen Konzepts gelten unverändert. Sollten einzelne Personen wie Mannschaftsärzte in Ausnahmefällen aufgrund besonderer beruflicher Verpflichtungen das „Quarantäne-Trainingslager“ zwischenzeitlich verlassen müssen, so ist die Rückkehr dieser Personen in den Mannschaftskreis nur unter Umsetzung von weiteren Schutzmaßnahmen möglich, unter anderem erst nach einem negativen Antigen-Schnelltest unmittelbar vor der Rückkehr.

Die Entscheidung des DFL-Präsidiums basiert auf einem Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung vom 7. Dezember 2020, mit dem das Präsidium berechtigt wurde, die für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs unter Einhaltung des aktuellen Spielplans notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen. Gemäß diesem Beschluss ist das Präsidium auch berechtigt, nach Konsultation der mit Vertretern von zehn Clubs besetzten „Kommission Fußball“ ein „Quarantäne-Trainingslager“ für die Dauer von fünf bis vierzehn Tagen anzuordnen. Ein entsprechender Beschluss ist mindestens acht Tage vor Beginn des „Quarantäne-Trainingslagers“ zu fassen. Das DFL-Präsidium hatte die Proficlubs bereits im März darüber informiert, dass es diese Maßnahme in Erwägung zieht.