Erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren 2022/23
20.04.2022 – Die DFL Deutsche Fußball Liga hat am heutigen Mittwoch erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2022/23 getroffen. In diesem Schritt wurde keinem der insgesamt 47 Bewerber die Spielberechtigung verweigert. Die sportliche Qualifikation vorausgesetzt, haben einige Clubs in der kommenden Saison Auflagen zu erfüllen. Bedingungen wurden keinem Bewerber erteilt.
Im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs werden im Zuge des Lizenzierungsverfahrens finanzielle, sportliche, rechtliche, personell-administrative, infrastrukturelle und medientechnische Kriterien gemäß der DFL-Lizenzierungsordnung überprüft. Im Rahmen der Überprüfung der verschiedenen Kriterien kann die DFL den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung grundsätzlich Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine Bedingung regelt, dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit – vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien – eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann. Bei einer Auflage hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen.
Innerhalb einer Woche können die Clubs Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen.
Nachdem das Lizenzierungsverfahren zur vergangenen Saison 2020/21 im Bereich der finanziellen Kriterien vor dem Hintergrund zahlloser Unwägbarkeiten in Verbindung mit der Corona-Krise weitgehend ausgesetzt wurde, fand bereits zur laufenden Saison 2021/22 wieder eine Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor und während der Spielzeit statt. Ebenso waren und sind Sanktionen bei Verstößen vorgesehen. Dies gilt gemäß einem entsprechenden Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung vom 14. Dezember 2021 auch mit Blick auf die kommende Saison 2022/23. Im Vergleich zum Vorjahr kann es zudem auch wieder Kapitalauflagen geben.
Vor dem Hintergrund der aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten werden im Lizenzierungsverfahren mit Blick auf die finanziellen Kriterien und damit die Liquidität zur Saison 2022/23 Bedingungen durch Auflagen ersetzt, die bis zum 15. September 2022 zu erfüllen sind. Sollte es einem Club nicht gelingen, innerhalb der Frist die Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ein Punktabzug von sechs Punkten mit sofortiger Wirkung in der Spielzeit 2022/23. Ein Club bleibt ungeachtet dessen verpflichtet, die Finanzierung des Spielbetriebs bis zum Ende der Spielzeit sicherzustellen.
Die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit wird ab Ende Oktober 2022 wie üblich durchgeführt, einschließlich der möglichen Erteilung von Auflagen zur Schließung einer etwaigen Liquiditätslücke und der damit verbundenen, sogenannten „Transferauflage“. In diesem Teil des Lizenzierungsverfahrens werden unter anderem die Aktivitäten der Clubs in der dann vergangenen Sommer-Transferperiode in der Liquiditätsberechnung bis zum Ende der Spielzeit berücksichtigt. Bei der Nichterfüllung einer Auflage zur Schließung einer im zweiten Teil des Lizenzierungsverfahrens festgestellten Liquiditätslücke bis zum 15. Januar 2023 werden vier Punkte mit sofortiger Wirkung aberkannt. In Bezug auf die „Transferauflage“ darf der betreffende Club während der Transferperiode II im Januar 2023 nur dann einen Transfervertrag mit einem abgebenden Club abschließen, sofern er der DFL vorher nachweist, dass er alle bis zum 30. Juni 2023 fälligen Verbindlichkeiten aus diesem Transfer erfüllen kann. Schließt ein Club ohne notwendige Genehmigung der DFL einen Transfervertrag ab, werden zwei Punkte mit sofortiger Wirkung aberkannt. Diese Regelungen sind bereits in der laufenden Spielzeit 2021/22 gültig.