DFL entwickelt Nachhaltigkeitsrichtline für den deutschen Profifußball weiter

Foto: DFL/Getty Images/Daniel Kopatsch

26.01.2024 – Seit der laufenden Saison 2023/24 gehört eine Nachhaltigkeitsrichtlinie fest zum Lizenzierungsverfahren im deutschen Profifußball. Zur schrittweisen Weiterentwicklung haben die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga auf der DFL-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 Anpassungen dieser Richtlinie beschlossen, um erste Erfahrungswerte aufzunehmen und zentrale Handlungsfelder zu stärken. Der entsprechende Antrag zu Anpassungen für die Lizenzierung der Saisons 2024/25 und 2025/26 wurde mit der Kommission Nachhaltigkeit erarbeitet, in der Vertreterinnen und Vertreter von zehn Clubs die Thematik intensiv behandeln und das DFL-Präsidium beraten.

In einem ersten Schritt wurden die Nachhaltigkeitskriterien für die Lizenzierung der Saison 2024/25 weiter gestärkt und präzisiert. Im Sinne der Konsistenz sind Überschneidungen mit Regelungen anderer Lizenzierungskriterien harmonisiert und an weitere Themen des DFL-Lizenzierungsverfahrens angepasst worden. Zudem werden inhaltlich zusammengehörige Kriterien innerhalb der Nachhaltigkeitsrichtlinie gebündelt, so dass unnötige Dopplungen vermieden und Kriterien reduziert werden konnten, ohne inhaltliche Abstriche bei den Anforderungen zu machen. Bestimmte Kriterien werden als B-Kriterien im Sinne der Lizenzierungsordnung geführt, deren Nichterfüllung sanktioniert wird. Die Anzahl dieser Kriterien wird schrittweise sinnvoll erhöht, so dass sich die Clubs dazu verpflichten, das Ambitionsniveau konsequent zu steigern. Alle Clubs erhalten damit auch die Möglichkeit und Verpflichtung, ihre Strukturen fortlaufend und zukunftsgerichtet auf- und auszubauen.

Im Sinne dieser kontinuierlichen Weiterentwicklung und für die Vorbereitung der Clubs wurde auch die Nachhaltigkeitsrichtlinie zur Saison 2025/26 bereits verabschiedet. Erstmals müssen dann alle Clubs im Lizenzierungsverfahren einen unabhängigen Nachweis für die umfängliche Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien vorlegen. Dies löst die Selbstauskunft ab, die bei einigen Kriterien bisher ausreichend war. Alle Kriterien müssen einheitlich zum 15. März nachgewiesen werden, von Bewerbern aus der 3. Liga zum 1. März.

Diese Schritte folgen dem grundlegenden Bekenntnis der DFL-Mitgliederversammlung aus dem Mai 2022 zu Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen (ökologisch, ökonomisch, sozial). Damals hatten die Clubs Nachhaltigkeit in die Präambel der Satzung des DFL e.V. aufgenommen und beschlossen, dass die dazugehörigen Lizenzierungskriterien schrittweise weiterentwickelt werden sollen. Die Bundesliga und 2. Bundesliga haben auf dieser Grundlage als erste große Profifußball-Ligen überhaupt eine verpflichtende Nachhaltigkeitsrichtlinie in ihrer Lizenzierungsordnung verankert.