DFL-Präsidium stimmt Beteiligung der Porsche AG an der VfB Stuttgart AG zu
26.01.2024 – Das Präsidium der DFL Deutsche Fußball Liga hat sich diese Woche erneut mit der geplanten Beteiligung der Porsche AG an der VfB Stuttgart 1893 AG beschäftigt. Wegen der gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zwischen der Porsche AG und der Volkswagen AG sowie weiterer Beteiligungen des Volkswagen-Konzerns an Fußballclubs stellten sich verbandsrechtliche Fragen zur Vereinbarkeit der Beteiligung der Porsche AG mit der Regelung zur Beschränkung der Mehrfachbeteiligung an Clubs der Lizenzligen nach § 8 Nr. 6 Satzung des DFL e.V.
Im Ergebnis erachtet das DFL-Präsidium die geplante Beteiligung der Porsche AG an der VfB Stuttgart 1893 AG bis zu einer Höhe von 10,41 Prozent für vereinbar mit der Satzung des DFL e.V. Der einstimmigen Präsidiums-Entscheidung vorausgegangen war eine ausführliche Prüfung der DFL unter Einbezug externer Beurteilungen. Zudem haben der VfB Stuttgart, die Porsche AG und die Volkswagen AG im Laufe des Prozesses Stellungnahmen eingereicht und Erklärungen zum Schutz der Wettbewerbsintegrität und zur Vermeidung von Interessenkonflikten abgegeben. Auf dieser Basis hat das Präsidium der DFL der Beteiligung nun zugestimmt.
Zum Hintergrund:
Vor dem Hintergrund des § 8 Nr. 6 Satzung DFL e.V. hat das DFL-Präsidium die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen der Volkswagen AG und der Porsche AG bewertet. Dabei hat es zum einen berücksichtigt, dass nach dem Börsengang der Beherrschungsvertrag zwischen der Volkswagen AG und der Porsche AG und damit der Vertragskonzern mit der Volkswagen AG endeten. Zum anderen haben die Volkswagen AG und die Porsche AG mit Blick auf den Zweck des § 8 Nr. 6 Satzung DFL e.V., die Integrität und die Glaubwürdigkeit des sportlichen Wettbewerbs zu schützen, entsprechende Erklärungen abgegeben, um Interessenkonflikte und bereits jeglichen Anschein einer Einflussnahme auf den sportlichen Wettbewerb zu vermeiden und auszuschließen.
Die DFL berücksichtigt überdies den Sachverhalt, dass der VfB Stuttgart bestrebt ist, in den kommenden Jahren die satzungsgemäß verbleibenden 3,9 Prozent der Anteile durch eine weitere Kapitalerhöhung zu veräußern. Dieser Schritt würde zu einer entsprechenden Verwässerung der Anteile bestehender Investoren führen.
Die Beteiligung der Porsche AG an der VfB Stuttgart 1893 AG steht einer Lizenzerteilung an die FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH (mit einer Beteiligung der Audi AG in Höhe von 19,94 Prozent) im Aufstiegsfall nicht entgegen. Ebenso bleibt die Satzungskonformität der Beteiligung der Porsche AG in Höhe von bis zu 10,41 Prozent an der VfB Stuttgart 1893 AG von einer Lizenzerteilung an die FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH unberührt.