Medienrechte-Ausschreibung: DFL-Präsidium berät über Schiedsspruch und weiteres Vorgehen

25.09.2024 – Das DFL-Präsidium hat sich am heutigen Mittwoch mit dem Schiedsspruch in Bezug auf die Vergabe von Paket B in der Medienrechteausschreibung 2025/26 bis 2028/29 befasst. Dabei wurde über das weitere Vorgehen zur Wiederaufnahme der ausgesetzten Ausschreibung beraten.

Die Anrufung eines Schiedsgerichts zur schnellstmöglichen Beilegung von Streitigkeiten ist bewusst von der DFL im Vergabeverfahren angelegt. Insofern begrüßt die DFL, dass es nun eine Entscheidung zum Sachverhalt gibt.

Der Schiedsspruch weist den von DAZN beantragten Anspruch auf das Paket B zurück. Zugleich wird von der DFL ein Neustart der Auktion gefordert. Die DFL hat stets betont, dass sie von allen Beteiligten im Sinne eines klaren Prozesses erwartet, einen Schiedsspruch zu akzeptieren. Daran wird sich die DFL nun selbstverständlich halten.

Die DFL sieht durch den Schiedsspruch sowohl die Ausgestaltung des mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Auktionsverfahrens bestätigt als auch die Notwendigkeit, dass Bieter das geforderte Sicherheitenniveau erfüllen müssen. Anders bewertet der Schiedsspruch die Frage, in welchen Fällen die DFL Sicherheiten oder Bestätigungen bereits in der Auktion verlangen kann. Dem wird die DFL im weiteren Vergabeprozess Rechnung tragen.

Das DFL-Präsidium wird nach weiterer juristischer Bewertung in den kommenden Tagen über die nächsten Schritte entscheiden.