Nach dem Ja zur Bundesliga beim DFB-Bundestag am 28. Juli 1962 im Goldsaal der Dortmunder Westfalenhallen hatten die Verantwortlichen nur wenig Zeit, um bis zum Start der Bundesliga am 24. August 1963 ein erstes Zulassungsverfahren aus dem Boden zu heben.
Deshalb standen im Hinblick auf die Nominierung der ersten in der Bundesliga spielberechtigten Clubs unter 74 Bewerbungen aus den Oberligen Berlin, Nord, West, Südwest und Süd weniger strukturelle und finanzielle, sondern vor allem sportliche Kriterien und regionale Gesichtspunkte im Vordergrund. Ein Stadion mit mindestens 35.000 Plätzen und Flutlichtanlage galt damals noch als eines der wichtigsten Einstiegskriterien.
Bemerkenswert waren zunächst die Regelungen zur Gehaltsobergrenze. Spieler durften unter anderem nicht mehr als 1.200 D-Mark pro Monat verdienen, selbst Prämien wurden vom DFB vorgeschrieben, wie 2.000 D-Mark pro Spieler für die Deutsche Meisterschaft und 1.500 D-Mark für den DFB-Pokalsieg. Wer mehr zahlte, war vom Ausschluss bedroht. Hertha BSC wurde zum ersten Sündenfall. Die Berliner überschritten die Gehaltsobergrenze und wurden am Ende der zweiten Saison im Sommer 1965 in die zweitklassige Regionalliga verbannt – ein hochpolitischer Akt, denn vier Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer war eine Bundesliga ohne Teilnehmende aus den drei Westsektoren für die damalige Bundesregierung in Bonn undenkbar. Deshalb wurde die SC Tasmania 1900 Berlin zur Saison 1965/66 aufgenommen und die Bundesliga auf dem DFB-Bundestag in Barsinghausen – entgegen Beschlüssen des DFB-Vorstandes – von 16 auf 18 Clubs aufgestockt.
Der 1963 gegründete Bundesliga-Ausschuss unter Vorsitz von Ludwig Franz bestand damals noch hauptsächlich aus ehrenamtlichen Kräften. Mit Wilfried Straub stellte der DFB 1968 erstmals einen Abteilungsleiter Spielbetrieb ein. Schon ein Jahr später wurde er zum DFB-Ligasekretär ernannt und ab 1975 durch Wolfgang Holzhäuser unterstützt. Straub, ab 1992 Ligadirektor, und Holzhäuser, dann Ligasekretär, gelten als Baumeister des Lizenzierungsverfahrens.
Werner Möglich, für die Lizenzierung verantwortlicher DFL-Direktor, sieht das heute praktizierte Lizenzierungsverfahren auf sehr hohem Niveau. Seit 30 Jahren mit der Materie vertraut, führt er diese Tatsache auf eine kontinuierliche und konsequente Weiterentwicklung der Lizenzierungsordnung zurück, auch wenn mehrere Meilensteine den Weg vereinfacht haben. Dazu gehören die Verpflichtung der Clubs zur Errichtung von Leistungszentren, die dem Profifußball zwischenzeitlich fast 2,8 Milliarden Euro wert waren und auch der vor einigen Jahren gefasste Beschluss zur Senkung des negativen Eigenkapitals mit einer Quote von zehn Prozent pro Jahr für die Clubs der Bundesliga und fünf Prozent für die der 2. Bundesliga. Sie führten zur Entdeckung einer Vielzahl von neuen Talenten und zu mehr finanzieller Stabilität. Ebenso unterstützt die Einführung eines zweiten Lizenzierungsverfahrens während der Spielzeit, in dem die Clubs und Kapitalgesellschaften ihre Bilanzen per 30. Juni und ihre aktualisierten Planzahlen bis zum Ende der laufenden Saison einreichen müssen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Lizenzclubs. In diesem Lizenzierungsverfahren II müssen die Lizenzclubs ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestätigen. Sollte die DFL in diesem Verfahren eine Liquiditätslücke in der laufenden Saison bei einem Club feststellen, erhält dieser Club eine Auflage, die Liquiditätslücke kurzfristig zu schließen. Hält der Club diese Auflage nicht ein, droht ihm eine Vertragsstrafe in Form eines Abzugs von Gewinnpunkten.
Diese Entwicklungen haben den unumstrittenen Status des heutigen Lizenzierungsverfahrens zementiert. Dass das Schiedsgericht eine Entscheidung im Lizenzierungsverfahren revidiert, dürfte einmalig bleiben. Eintracht Frankfurt blieb nach der Lizenzverweigerung 2002 über einen Spruch des Ständigen Schiedsgerichts erstklassig. Die anschließende Klage der SpVgg. Unterhaching gegen diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen.
Lizenzentzüge
Über mehr als 2.000 Lizenzanträge ist in der Geschichte der Bundesliga und 2. Bundesliga entschieden worden. Zumeist konnte eine positive Entscheidung getroffen und den Bewerbern die Lizenz erteilt werden, doch Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel: Bis heute wurden in 15 Fällen Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga die Lizenz verweigert. Zudem erhielten fünf Aufsteiger in die 2. Bundesliga keine Spielberechtigung. Seit Gründung des Ligaverbandes Ende 2000 und der DFL Mitte 2001 hat lediglich ein Club endgültig keine Lizenz erhalten.