Keine „Sonderregelung“
27.08.2019 – Zu Teilen der jüngsten Berichterstattung in Zusammenhang mit Hannover 96 und der 50+1-Regel nimmt die DFL Deutsche Fußball Liga wie folgt Stellung:
„Entgegen mancher heutiger Berichterstattung hat es keine Zustimmung der DFL zu einer ‚Sonderregelung‘ für Hannover 96 in Bezug auf die 50+1-Regel gegeben. Der sogenannte ‚Hannover-96-Vertrag‘ ist nach Auffassung der DFL mit der 50+1-Regel vereinbar. Maßgeblich ist, dass der Hannover 96 e.V. als Alleingesellschafter der Hannover 96 Management GmbH weiterhin ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung hat und auch gesellschaftsvertraglich die Rechte des Hannover 96 e.V. unverändert bleiben.“