Arbeitsschutz im Stadion: Punktuelle Anpassungen an Hygiene- und Verhaltensregeln
Änderungen gelten vor allem in Bezug auf Reisetätigkeiten aus ausländischen Risikogebieten und innerdeutschen Regionen mit erhöhten Infektionszahlen.
14.10.2020 – Angesichts der jüngsten pandemischen Entwicklung auch in Deutschland hat sich die „Task Force Sportmedizin / Sonderspielbetrieb“ von DFL und DFB in den vergangenen Tagen intensiv mit dem Ablauf bezüglich der Zulassung der im medizinisch-hygienischen Arbeitsschutz-Konzept berücksichtigten Personengruppen zu den Stadien befasst. Um unter Wahrung des Infektionsschutzes praktikable Abläufe für beteiligte Arbeitnehmer aus den verschiedensten Bereichen zu ermöglichen, werden punktuelle Anpassungen an den Hygiene- und Verhaltensregeln vorgenommen, die vor Betreten des Stadions bestätigt werden müssen und damit für alle Personen gelten, die nicht das regelmäßige PCR-Testungsprogramm eines Clubs durchlaufen.
Die Anpassungen betreffen vor allem Personen, die sich in ausländischen Risikogebieten aufgehalten haben oder in innerdeutschen Regionen mit erhöhten Infektionszahlen wohnen beziehungsweise sich dort aufgehalten haben. Für diese Personen gelten unter anderem strengere Regeln in Bezug auf den Abstand zu anderen Personen und den Aufenthalt in geschlossenen Räumen. Zudem haben diese Personen – unabhängig vom Pandemie-Level am jeweiligen Stadionstandort – dauerhaft einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. In Bezug auf die jeweiligen Aspekte ersetzen die Änderungen die zuvor geltenden Inhalte des Arbeitsschutz-Konzepts. Die angepassten Hygiene- und Verhaltensregeln liegen den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga vor und treten mit dem anstehenden vierten Spieltag beider Ligen in Kraft.
„Die Dynamik der pandemischen Entwicklung erfordert weiterhin eine hohe Disziplin aller Beteiligten – in der gesamten Gesellschaft und auch mit Blick auf den Fußball, am Arbeitsplatz genauso wie im Privatleben“, sagt Prof. Dr. Tim Meyer, Leiter der „Task Force Sportmedizin / Sonderspielbetrieb“ und Ärztlicher Direktor des Instituts für Sport- und Präventivmedizin an der Universität des Saarlandes: „Unverändert gilt es in vielerlei Hinsicht, einen richtigen Weg zu finden – im Sinne des Infektionsschutzes und mit Blick auf anwendbare Lösungen, beispielsweise zur Berufsausübung und damit für einen ausreichenden Arbeitsschutz.“
Die nun erfolgten punktuellen Anpassungen sind, wie das gesamte Arbeitsschutz-Konzept der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“, unabhängig von der Zuschauerrückkehr in die Stadien zu betrachten – Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den wichtigen Unterschieden bei diesen Themen lesen Sie hier.