Außerordentliche DFL-Mitgliederversammlung beschäftigt sich mit möglicher Rückkehr von Stadionbesuchern
Entscheidungen der Clubs über einheitliches Vorgehen bei Auswärts-Kontingenten, Stehplätzen und Alkoholausschank sowie Nachverfolgung von Infektionsketten
28.07.2020 – Die DFL Deutsche Fußball Liga wird in der kommenden Woche erneut zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga zusammenkommen. Dabei stehen vor allem Aspekte in Zusammenhang mit einer möglichen Rückkehr von Stadionbesuchern in der Saison 2020/21 auf der Agenda, mit denen sich zuletzt auch das DFL-Präsidium erneut befasst hat. Die DFL hatte den Proficlubs hierzu Mitte Juli einen Leitfaden zugesendet, um sie bei der Erarbeitung standort-individueller Konzepte im Sinne eines größtmöglichen Infektionsschutzes zu unterstützen, die von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort freigegeben werden müssen. Hintergrund der virtuellen Mitgliederversammlung am Dienstag (4. August) ist der Abstimmungsbedarf dazu, ob es mit Blick auf bestimmte Aspekte ein einheitliches Vorgehen aller Clubs geben sollte.
Dies betrifft beispielsweise Eintrittskarten für Fans der Gastmannschaften. Hierzu ist in der DFL-Spielordnung grundsätzlich festgehalten, dass dem Gastverein bei Begegnungen der Bundesliga und 2. Bundesliga ein Ticket-Kontingent zusteht, das mindestens zehn Prozent der jeweiligen Stadionkapazität umfasst. Sollten die Clubs sich angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf der Mitgliederversammlung für ein einheitliches Vorgehen entscheiden, könnte diese Vorschrift temporär bis Jahresende ausgesetzt und damit in diesem Zeitraum auf Eintrittskarten für Fans von Gastmannschaften verzichtet werden.
Dies würde dazu beitragen, das bundesweite Reiseaufkommen von Fans – teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln – zu reduzieren und dadurch das Infektionsrisiko zu verringern. Außer Frage steht dabei, dass Auswärtsfahrten von Fans einen wichtigen Bestandteil der deutschen Fußballkultur ausmachen und es in der Bundesliga und 2. Bundesliga ein grundsätzliches Bekenntnis zum auch statuarisch fixierten Gästekarten-Kontingent gibt. Jedoch erfordern die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin hohe Wachsamkeit und erhebliche Anpassungen gewohnter Verhaltensweisen in vielen gesellschaftlichen Bereichen.
Grundsätzliches Bekenntnis zum Erhalt von Stehplätzen bleibt unverändert
Eine weitere mögliche vorübergehende Ergänzung der Spielordnung betrifft das Thema Stehplätze – wenngleich auch hierbei außer Frage steht, dass diese eine hohe Bedeutung für die Fußball- und Fankultur in Deutschland haben. Das Bekenntnis der DFL zum Erhalt von Stehplätzen in den Stadien der Bundesliga und 2. Bundesliga hat unverändert Bestand. Es geht daher auch beim möglichen ligaweiten Verzicht auf Stehplätze explizit um eine vorübergehende Anpassung, um angesichts der andauernden pandemischen Lage die Einhaltung und die Kontrolle der Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen in den Stadien zu erleichtern. Bei einem entsprechenden Beschluss der Clubs könnten Spiele in beiden Ligen zunächst bis zum 31. Oktober ohne Stehplatzbesucher durchgeführt werden. An diesem Tag laufen nach heutigem Stand auch die Corona-Verordnungen vieler Bundesländer aus. Möglicherweise veränderte landesrechtliche Vorgaben ab dem 1. November könnten zum Anlass genommen werden, auch die Frage nach der Zulassung von Stehplätzen neu zu bewerten.
Mit Blick auf den Ausschank von alkoholischen Getränken ist in der DFL-Spielordnung festgehalten, dass ein solcher bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga nur mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Behörden möglich ist. Hierzu wird die Mitgliederversammlung darüberhinausgehend entscheiden, ob alle Proficlubs zunächst bis zum 31. Oktober grundsätzlich darauf verzichten, bei ihren Heimspielen Alkohol auszuschenken beziehungsweise eine entsprechende behördliche Ausnahmegenehmigung überhaupt zu beantragen.
Möglichkeiten zur Unterbrechung von Infektionsketten
Die Mitgliederversammlung wird sich auch mit dem Thema der Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten im Sonderspielbetrieb auseinandersetzen. Ein zentrales Element der in Deutschland angewendeten Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus ist neben der Einhaltung von Schutz- und Hygienestandards die Möglichkeit der örtlichen Behörden, Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können. Auf der DFL-Mitgliederversammlung steht daher eine vorübergehende Ergänzung der Spielordnung bis zum Jahresende zur Abstimmung, nach der die Clubs sich verpflichten, sicherzustellen, dass im Fall von Infektionen die Identität und Kontaktdaten eventuell betroffener Stadionbesucher ermittelt werden können.
Dahinter steht die Überlegung, dass die örtlichen Gesundheitsämter nur dann bestehende Infektionsketten früh und effektiv unterbrechen können, wenn sie die entsprechenden Personen zügig ermitteln und kontaktieren können. Die genaue Ausgestaltung zur Nachverfolgung würde auch bei einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung weiterhin in den Verantwortungsbereich der einzelnen Clubs fallen, die dazu konkrete Maßnahmen in ihren standort-individuellen Konzepten aufzunehmen hätten. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein Ticketkäufer beim Erwerb entsprechende Daten hinterlegt und dieser im Fall einer erlaubten Weitergabe eines Tickets auch die Daten des Ticketnutzers mit Blick auf eine mögliche spätere Nachverfolgung von Infektionsketten erfasst.
Für Änderungen der Spielordnung ist gemäß Satzung der DFL im Rahmen der Mitgliederversammlung eine einfache Mehrheit erforderlich.
Die entsprechenden Anträge, mit denen sich die DFL-Mitgliederversammlung befassen wird, finden Sie im Folgenden zum Download: