DFB, DOSB und DFL: Mit der Justiz gemeinsam gegen Hate Speech
13.05.2024 – Der deutsche Sport stellt sich geschlossen gegen Hate Speech. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die DFL Deutsche Fußball Liga und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben am heutigen Montag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am DFB-Campus in Frankfurt ihre eindeutige Positionierung gegen Hassrede vor allem im Internet vorgestellt. Die Verbände werden eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und konsequent Strafanzeigen erstatten, wenn gewalttätige, rassistische oder diskriminierende Sprache verwendet wird. DFB, DFL und DOSB arbeiten inzwischen mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zusammen, die den Kontakt zu den Partnerdienststellen in den Bundesländern hält.
Der 1. DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann sagt: „Wir stellen uns konsequent vor unsere Spielerinnen und Spieler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Trainerinnen und Trainer. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das müssen wir immer wieder klarmachen. Gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität haben wir bereits viele Fälle verfolgen können. Wer meint, im Stadion oder beim Sport überhaupt, sei es okay, da dürfe man auch mal rassistische, homophobe, antisemitische oder muslimfeindliche Sprüche raushauen, der irrt gewaltig. Indem der gesamte Sport seine Stimme gegen Beleidigungen, Diskriminierungen und Hass erhebt, stehen wir für unsere gemeinsamen Werte ein. Fairplay endet nicht an der Seitenlinie.“
DFL-Geschäftsführer Marc Lenz sagt: „Mit dieser Initiative setzen wir ein wichtiges gesellschaftliches Signal, das über den Sport hinausgeht. Ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierung, Beleidigungen und Bedrohungen war und ist immer zentral – und in Zeiten einfacher Online-Verbreitung wichtiger denn je. Wenn Hass, Hetze und Falschinformationen online in vermeintlicher Anonymität verbreitet werden und viele Menschen erreichen, gefährdet dies unsere Demokratie und unsere Grundwerte. Wir müssen diese zu jeder Zeit stützen – gerade als Sportverbände mit großer Aufmerksamkeit.“
DOSB-Präsident Thomas Weikert: „Wir werden unsere Sportlerinnen und Sportler schützen, nicht nur, aber gerade während der Sportgroßveranstaltungen, bei denen sie besonders im Fokus stehen. Wir werden den Athletinnen und Athleten des Team D für die Olympischen Spiele in Paris Schutz und Hilfe für ihre Social-Media-Kanäle anbieten. Wir akzeptieren keine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, rassistischen Beleidigungen oder gar Bedrohungen. Aber wir wollen auch keine aus anderen Gründen – weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt, weil die letzte Läuferin in der Biathlon-Staffel zwei Strafrunden kassiert, weil der entscheidende Siebenmeter verworfen wird, weil ein Pferd scheut. In solchen Fällen wird der DOSB gemeinsam mit der ZIT tätig.“
Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Abteilung Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität: „Unser Strafrecht sieht für Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzungen im Netz empfindliche Strafen vor, um Opfer vor solchen Postings zu schützen. Dieser Schutz gilt auch für Sportlerinnen und Sportlern, die für Deutschland antreten und in der Öffentlichkeit stehen. Wir wollen als Staatsanwälte unseren Beitrag dazu leisten, dass die Urheber strafbarer Postings identifiziert werden und sich für ihre Taten gegenüber der Justiz verantworten müssen. Denn in einem Rechtsstaat ist das Internet kein strafverfolgungsfreier Raum.“
Eine Wendemarke beim Vorgehen gegen Hate Speech war die U 17-Weltmeisterschaft in Indonesien im Winter 2023. Besonders in den Anfangstagen des Turniers wurden deutsche U 17-Junioren-Nationalspieler in den sozialen Netzwerken rassistisch angegriffen. Mit Blick auf die anstehenden Sportgroßereignisse in diesem Sommer – die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und die Olympischen Spiele von Paris – und die zu befürchtende Zunahme von Rassismus und allgemein gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Netz intensiviert der Sport seine Anstrengungen gegen Hate Speech. Der DOSB wird den Athletinnen und Athleten des Team D für Paris eine KI-basierte Lösung anbieten, die Angriffe gegen ihre Social-Media-Kanäle bereits vor Veröffentlichung herausfiltert und die Möglichkeit bietet, schwere Verstöße an die ZIT zu melden und gezielt Anzeige zu erstatten.
Die DFL setzt sich mit vielfältigen Projekten gegen Hass im Netz ein. Am 26. Spieltag sendeten die DFL, die DFL Stiftung und die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga mit zahlreichen Aktionen ein Zeichen gegen Diskriminierung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt unter dem Motto „TOGETHER! STOP HATE. BE A TEAM.“. Die DFL unterstützt zudem das Projekt „Wer hetzt, verliert!“, das im Dezember 2023 gemeinsam mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) ins Leben gerufen wurde. Um strafbaren Hass in den digitalen Medien konsequent zu verfolgen, haben sich – initiiert vom VfL Bochum – dabei alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga zusammengeschlossen.
Ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierung, Beleidigungen und Bedrohungen war und ist immer zentral – und in Zeiten einfacher Online-Verbreitung wichtiger denn je.
Marc Lenz, DFL-Geschäftsführer
Der DFB hat in den vergangenen Monaten vor allem rassistische Diskriminierungen und Hassrede zur strafrechtlichen Prüfung und Verfolgung an die ZIT weitergegeben. In einigen Fällen war der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt, weswegen jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. In weiteren Fällen war der Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder der des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) erfüllt. Im April hatten ZIT und Hessisches Landeskriminalamt (HLKA) den Tatverdächtigen im Falle einer Morddrohung gegenüber Schiedsrichter Martin Speckner schnell ermitteln können.
Gemeinsam fordern DFB, DOSB und DFL den Gesetzgeber auf, die Strafverfolgung solcher Personen zu erleichtern, die für Deutschland antretende Athletinnen und Athleten im Netz angreifen. Bislang können beispielsweise Beleidigungen und Verleumdungen nur verfolgt werden, wenn die Athletin oder der Athlet für jedes Posting einen schriftlichen Strafantrag stellt. Die seit April 2021 für entsprechende Straftaten zum Nachteil von Politikerinnen und Politikern geltende Ermöglichung der Strafverfolgung auch ohne ausdrücklichen Strafantrag muss ebenso für Athletinnen und Athleten gelten, die die deutschen Farben vertreten.