DFL-Mitgliederversammlung befasst sich im Juli mit weiterem Vorgehen in Bezug auf 50+1-Regel
10.06.2021 – Das Präsidium der DFL Deutsche Fußball Liga hat sich in dieser Woche mit der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamts in Bezug auf die 50+1-Regel befasst. Im nächsten Schritt wird die Thematik im Rahmen einer außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung behandelt, die auch aufgrund weiterer Themen unter anderem mit Blick auf den Spielbetrieb in der kommenden Saison 2021/22 ohnehin vor Beginn der Spielzeit im Juli vorgesehen ist. Dort soll gemeinsam mit den 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga auch das weitere Vorgehen in Bezug auf die 50+1-Regel besprochen werden. Die DFL wird das Bundeskartellamt um eine angemessene Verlängerung der Frist für eine Stellungnahme bitten.
Im Juli 2018 hatte die DFL auf Grundlage eines entsprechenden Präsidiumsbeschlusses beim Bundeskartellamt ein Verfahren nach § 32c GWB beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel prüfen zu lassen. Ausgangspunkt war eine Mitgliederversammlung der DFL am 22. März 2018. Im Rahmen der Einholung eines Meinungsbildes stimmten die Clubs damals mehrheitlich für einen „Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel“. In der vergangenen Woche (31. Mai 2021) hat das Bundeskartellamt seine vorläufige Bewertung in einem Termin mit Vertretern der DFL erläutert und anschließend auch in schriftlicher Form an die DFL und die bis dahin zu dem Verfahren Beigeladenen übermittelt.