DFL-Mitgliederversammlung beschließt neues Mindestalter für die Erteilung einer Spielerlaubnis
02.04.2020 – Die Mitgliederversammlung der DFL Deutsche Fußball Liga hat in ihrer Sitzung am Dienstag ein neues Mindestalter für Spieler in der Bundesliga und 2. Bundesliga beschlossen. Paragraf 14 Nummer 1 der Lizenzordnung Spieler (LOS) wird dahingehend geändert, dass Jugendspielern mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Spielerlaubnis erteilt werden darf. Damit gleicht die DFL ihre Statuten an die Regelungen vieler anderer nationaler Fußball-Ligen in Europa an. Damit die Änderung greift, ist durch den Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bis zum Start der neuen Saison noch eine Anpassung der allgemeinverbindlichen Regelung in Paragraf 6 der DFB-Jugendordnung vorzunehmen. Sodann kann die Änderung mit Wirkung für die Spielzeit 2020/21 in Kraft treten.
Die DFL-Kommissionen „Fußball“ und „Leistungszentren“ hatten sich im Vorfeld mit dem Antrag befasst und ihn unterstützt. Nach der bisherigen Regelung kann eine Spielberechtigung nur „A-Junioren des jüngeren und älteren Jahrgangs sowie B-Junioren des älteren Jahrgangs nach Vollendung des 17. Lebensjahres“ erteilt werden. Somit liegt in der aktuellen Saison das früheste Alter für Erteilung einer Spielberechtigung bei 16 Jahren und sechs Monaten. Der jüngste eingesetzte Spieler in der Bundesliga-Geschichte ist bislang Nuri Sahin (heute SV Werder Bremen), der im Auftaktspiel der Saison 2005/06 im Alter von 16 Jahren, elf Monaten und einem Tag für Borussia Dortmund debütierte.