DFL-Mitgliederversammlung beschließt weitere Verlegung für die Bundesliga und 2. Bundesliga – Erneutes Club-Treffen in der letzten März-Woche vereinbart
16.03.2020 – Die gesamte Gesellschaft und damit auch der Fußball erleben eine nie dagewesene Herausforderung. In allen Lebensbereichen hat die Eindämmung des Coronavirus höchste Priorität. Das gilt selbstverständlich auch für die Bundesliga und 2. Bundesliga.
Vor dem Hintergrund der großen Dynamik der Ereignisse hat sich die Mitgliederversammlung der DFL Deutsche Fußball Liga mit den Auswirkungen auf Bundesliga und 2. Bundesliga befasst. Im Mittelpunkt standen dabei die Möglichkeiten zur Durchführung des sportlichen Wettbewerbs sowie die wirtschaftlichen Grundlagen als Arbeitgeber für rund 56.000 direkt und indirekt Beschäftigte bei den Clubs und deren Tochtergesellschaften.
Konkret hat sich die Mitgliederversammlung auf folgende Punkte verständigt:
- Der sportliche Wettbewerb wird zunächst weiter ausgesetzt. Dies betrifft vorerst den 27. Spieltag beider Ligen. In der letzten März-Woche soll anschließend über das weitere Vorgehen mit Blick auf den Spielplan entschieden werden. Hierzu ist eine erneute Mitgliederversammlung geplant, bei der dann neben der weiteren allgemeinen Entwicklung auch die Entscheidung der UEFA über eine mögliche Verlegung der Europameisterschaft berücksichtigt werden kann. Dabei geht die DFL nicht davon aus, dass der Spielbetrieb am ersten April-Wochenende wieder möglich sein wird.
- Gleichzeitig intensivieren Clubs und DFL die bereits enge Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden an den jeweiligen Standorten der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie dem Bundesgesundheitsministerium, um zu jedem Zeitpunkt eine bestmögliche Einschätzung der Lage auch hinsichtlich Handlungsalternativen zu haben. Es steht außer Frage, dass den Anordnungen der staatlichen Stellen zu folgen ist.
- Die Clubs haben zugesichert, die DFL umgehend und transparent mit Blick auf ihre aktuelle wirtschaftliche Situation in Kenntnis zu setzen und dabei auch eine Worst-Case-Betrachtung zu Grunde zu legen. Ziel ist es, bis zur kommenden Mitgliederversammlung Szenarien und konkrete Handlungsoptionen zu entwickeln. Darüber hinaus wird geprüft, Anpassungen im Lizenzierungsverfahren vorzunehmen.
- Um auch beispielsweise bei innerdeutschen Reisebeschränkungen handlungsfähig zu bleiben, wurden Satzungsänderungen beschlossen. Damit sind klare Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege (u.a. durch die Möglichkeit zu Online-Mitgliederversammlungen) gewährleistet.