DFL-Präsidium folgt Task-Force-Empfehlung: Nach zuletzt erfolgter Konzept-Verschärfung zunächst kein verpflichtendes „Quarantäne-Trainingslager“ – Beschluss zu späterem Zeitpunkt möglich
06.04.2021 – Das DFL-Präsidium sieht zunächst von verpflichtenden „Quarantäne-Trainingslagern“ für die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga ab, behält sich jedoch einen entsprechenden Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt während der laufenden Saison 2020/21 vor. Mit dem vorläufigen Verzicht auf die Maßnahme folgt das Präsidium einer Empfehlung der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ unter Leitung von Prof. Dr. Tim Meyer. Das Vorgehen ist auch mit der „Kommission Fußball“ abgestimmt.
Vor allem angesichts der umfassenden und zuletzt noch einmal erweiterten Vorgaben des medizinisch-hygienischen Konzepts hält die Task Force ein „Quarantäne-Trainingslager“ derzeit aus medizinischer Perspektive nicht für notwendig. Das Konzept wurde erst in der vergangenen Woche um verpflichtende Antigen-Schnelltests vor jeder Zusammenkunft von Spielern, Trainerteam sowie Betreuerstab ergänzt. Dies dient dazu, den Infektionsschutz im Interesse aller Beteiligten noch zu erhöhen, das frühzeitige Erkennen von Infektionen weiter zu verbessern und die Durchführung des Spielbetriebs zusätzlich abzusichern. Die „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ wird die Situation rund um die Bundesliga und 2. Bundesliga dahingehend weiterhin permanent beobachten.
Die Entscheidung über ein mögliches „Quarantäne-Trainingslager“ im weiteren Saisonverlauf wird das DFL-Präsidium unter Berücksichtigung der weiteren Gesamtentwicklung mit Blick auf die pandemische Lage in Deutschland und die Auswirkungen auf den Profifußball treffen. Ein möglicher Beschluss würde in erneuter Abstimmung mit der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ sowie der „Kommission Fußball“ mindestens acht Tage vor Beginn des „Quarantäne-Trainingslagers“ gefasst.
Mit einem Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung vom 7. Dezember 2020 wurde das DFL-Präsidium berechtigt, die für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs unter Einhaltung des aktuellen Spielplans notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen. Gemäß diesem Beschluss ist das Präsidium auch berechtigt, nach Konsultation der mit Vertretern von zehn Clubs besetzten „Kommission Fußball“ ein „Quarantäne-Trainingslager“ für die Dauer von fünf bis vierzehn Tagen anzuordnen.