Die Ausbildungshonorierung der DFL
Mit dem System der Honorierung belohnt die DFL Amateurvereine, die an der Ausbildung von Debütanten in der Bundesliga oder 2. Bundesliga beteiligt waren.
Wer erhält von der DFL eine Ausbildungshonorierung?
Von der Ausbildungshonorierung profitieren Vereine, die spätere Lizenzspieler oder Vertragsspieler ab der Spielzeit ihres 6. bis zur Spielzeit ihres 21. Geburtstages ausgebildet haben, in Form einer finanziellen Zuwendung.
Wie errechnet sich der Betrag, den ein Verein als Ausbildungshonorierung erhält?
Für die Ausbildung eines Spielers zwischen der Spielzeit seines 6. bis zur Spielzeit seines 11. Geburtstags erhalten die Vereine ab der Saison 2024/25 je 5.250 Euro für eine gesamte Spielzeit. Für die Ausbildung in der Spielzeit seines 12. bis zur Spielzeit seines 21. Geburtstags erhalten die Clubs je 6.750 Euro pro Spielzeit. Der höhere Betrag berücksichtigt, dass ab dem zwölften Lebensjahr Trainings- und Betreuungsaufwand für die Vereine steigen.
Welche maximale Summe kann im Zuge der Ausbildungshonorierung ausgeschüttet werden?
Aus der beschriebenen Systematik ergibt sich, dass ein Club bis zu 99.000 Euro für die Ausbildung eines einzelnen Spielers erhalten kann, der in der Bundesliga oder 2. Bundesliga debütiert hat.
Was hat sich mit der Spielzeit 2024/25 geändert?
Eine Voraussetzung für die Honorierung ist, dass ein Spieler seinen ersten schriftlichen Arbeitsvertrag als Lizenzspieler oder – seit der Spielzeit 2024/25 – seinen ersten Vertrag als Vertragsspieler bei einem Club der Bundesliga oder 2. Bundesliga unterschrieben hat und in derselben Spielzeit oder maximal der nachfolgenden Spielzeit sein Debüt in der Bundesliga oder 2. Bundesliga gibt. Die Gesamtzahl der für eine Ausbildungshonorierung infrage kommenden Spieler wird durch die Neuerung größer, denn zuvor waren Vertragsspieler nicht inkludiert.
Weitere Regelungen zum Status von Spielern (Lizenzspieler/Vertragsspieler/Amateure) sind in der Lizenzordnung Spieler (LOS) und in der DFB-Spielordnung festgehalten.