Erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren 2023/24
20.04.2023 – Die DFL Deutsche Fußball Liga hat am heutigen Donnerstag erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2023/24 getroffen. In diesem ersten Schritt wurde keinem der insgesamt 47 Bewerber die Spielberechtigung verweigert. Einige Clubs müssen aber bis Anfang Juni Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten. Andere Vereine erhielten die Lizenz unter Auflagen.
Die DFL ist im Lizenzierungsverfahren satzungsgemäß die erste Instanz. Sie überprüft im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs finanzielle, sportliche, rechtliche und personell-administrative Kriterien, ebenso Kriterien in Bezug auf Stadien sowie erstmals auch Nachhaltigkeit und die Virtual Bundesliga. Im Rahmen der Überprüfung der verschiedenen Kriterien kann die DFL den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung grundsätzlich Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine Bedingung regelt, dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit – vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien – eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann. Bei einer Auflage hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen.
Die Clubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen.
Für Anfang Mai ist die zweite Entscheidung der DFL geplant. Anschließend bleiben betroffenen Clubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet unter dem Vorsitz von Jan-Christian Dreesen die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der final über zweite Beschwerden entscheidet. Die endgültige Entscheidung des Lizenzierungsausschusses über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen an diese Bewerber ist für Mitte Juni vorgesehen.
Weitere Informationen zum Lizenzierungsverfahren finden Sie hier.