Kommission Fans und Fankulturen diskutiert breites Themenspektrum
07.06.2023 – Die Kommission Fans und Fankulturen ist zu ihrer nächsten Sitzung zusammengekommen und hat sich zu zahlreichen Fragestellungen ausgetauscht. Das gemeinsame Beratungs- und Fachgremium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der DFL Deutsche Fußball Liga beschäftigt sich mit Themen, die Auswirkungen auf Fans oder fankulturelle Aspekte haben. Entsprechend breit gefächert war das Spektrum, mit dem sich die Kommission am Montag am DFB-Campus in Frankfurt/Main beschäftigte.
Das ist die Kommission Fans und Fankulturen
Den ersten Themenschwerpunkt bildete die UEFA EURO 2024, die in rund einem Jahr beginnt. Bereits im vergangenen Jahr hatte der DFB gemeinsam mit Football Supporters Europe (FSE) und der UEFA das EURO 2024 Fanforum organisiert, um Erwartungen und Wünsche von Fans in die Planungen einzubeziehen. Die Mitglieder der Kommission erhielten nun einen Überblick, was die UEFA, die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) sowie der DFB rund um die UEFA EURO 2024 im Bereich Fanservices und Fanarbeit planen.
Im zweiten Teil der Sitzung stand eine Analyse fankultureller Entwicklungen auf der Tagesordnung. Dabei wurde betrachtet, wie eine positive und insbesondere gewaltfreie Fankultur gestärkt werden kann und welche Maßnahmen zielführend sein können. Prof. Dr. Stefanie Kemme von der Universität Münster hatte mit einem Impuls-Vortrag über den Wirkungsgrad von Sanktionsinstrumenten auf das Verhalten von Zuschauerinnen und Zuschauern in die offene Diskussion eingeleitet.
Letztes Kernthema der Tagesordnung war ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht für Soziale Arbeit. Sophia Gerschel, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte, informierte über die Situation des Fanprojekts Karlsruhe, deren Mitarbeiter*innen eine Vorladung im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erhalten hatten. Michael Gabriel (Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte) sagt: „Nicht nur die Arbeit der Fanprojekte, auch die Soziale Arbeit insgesamt basiert auf dem Vertrauen zu den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Wenn dies nicht mehr gegeben ist, ist die Arbeit im Kern gefährdet. Deshalb bedarf es eines besseren rechtlichen Schutzes – eines Zeugnisverweigerungsrechts.“