Positives Kartellamts-Schreiben zur 50+1-Regel
29.05.2024 – Das Bundeskartellamt hat eine weitere Bewertung zur 50+1-Regel im deutschen Profifußball getroffen und diese grundsätzlich aktuell gestärkt. Ihr zufolge stellt die Regelung auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Dezember 2023 nicht grundsätzlich einen Verstoß gegen die europäischen Wettbewerbsregeln dar. In dem Schreiben des Amtes an den DFL e.V. heißt es dazu: „Die 6. Beschlussabteilung sieht nach gegenwärtigem Stand auch nach Auswertung der Rechtsprechung die Möglichkeit, dass die 50+1-Regel in ihrer Grundform (…) vom europäischen Kartell- und Missbrauchsverbot ausgenommen werden kann.“
Das Bundeskartellamt wertet die 50+1-Regel nicht als bezweckte, sondern als bewirkte Wettbewerbsbeschränkung, die unter gewissen Rahmenbedingungen akzeptiert werden kann. Hier würdigt das Bundeskartellamt das Ziel, einer breiten Bevölkerungsschicht über eine Vereinsstruktur eine Partizipationsmöglichkeit im Profifußball zu ermöglichen. Die Erstbewertung der 6. Beschlussabteilung bestätigt die Bewertung der 11. Beschlussabteilung von 2021 und entspricht auch der Haltung der DFL. Sie ist insofern eine gute Grundlage für die weitere Prüfung.
Das Verfahren geht zurück auf eine Initiative des DFL-Präsidiums vom 18. Juli 2018. Das Gremium hatte seinerzeit beim Bundeskartellamt eine Entscheidung nach § 32c GWB beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken zur 50+1-Regel und ihrer Anwendung und Auslegung prüfen zu lassen. Im März 2023 hat das DFL-Präsidium dem Bundeskartellamt zudem umfangreiche Verpflichtungszusagen vorgelegt, um 50+1 weiter zu stärken und eine abschließende Bewertung zu ermöglichen.
Durch die neuere Rechtsprechung des EuGH im so genannten Super-League-Urteil und den darin aufgeführten Hinweis auf die Rechtssetzung und Anwendung der Regelwerke sieht das Bundeskartellamt wie erwartet den Bedarf, die Anwendungspraxis der Regel im deutschen Profifußball konkret nachzuvollziehen, bevor die Verpflichtungszusagen und die Regelung insgesamt abschließend geprüft werden können. Im Kern geht es darum, inwiefern die gewünschten Regelungsziele konsistent und systematisch erreicht und verfolgt werden – eine Anforderung, die vom EuGH dezidiert gestellt wird.
Die DFL wird wie bisher vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten und die gewünschten Nachweise und Informationen zur Verfügung stellen.
Auch wenn die DFL eine Finalisierung des laufenden Verfahrens begrüßt hätte, ist es nachvollziehbar und sinnvoll, dass nach dem EuGH-Urteil eine umfassende und weitergehende Prüfung erfolgt. Es ist im Sinne der DFL, dass eine rechtssichere Beurteilung von 50+1 durch das Bundeskartellamt möglich wird, die im Einklang mit europäischem Wettbewerbsrecht steht. Die Stärkung der Rechtssicherheit war und ist das Ziel der DFL.
Das Präsidium des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. hatte zuletzt im April noch einmal seine klare Haltung zu 50+1 im deutschen Profifußball bekräftigt.