Stellungnahme der DFL zur Auseinandersetzung mit DAZN
26.04.2024 – Angesichts der neuerlichen Berichte über öffentliche Stellungnahmen von DAZN und der Ankündigung, den Rechtsweg zu beschreiten, sieht die DFL sich zur Klarstellung folgender Punkte veranlasst.
- Die DFL hat die Auktion des Rechtepakets B wie das gesamte Ausschreibungsverfahren in Einklang mit den gegenüber dem Bundeskartellamt abgegebenen Zusagen und den Regelungen der Ausschreibungsunterlagen transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt.
- Die zuständigen Gremien der DFL haben das Rechtepaket B entsprechend den Verfahrensregeln der Ausschreibung rechtmäßig an einen anderen Bieter vergeben. Die Angebote der DAZN Limited waren nicht ausschreibungskonform und wurden deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Das von DAZN nachträglich eingereichte Dokument einer Bank ändert an der Entscheidung über die anderweitige Vergabe nichts. Für die von DAZN geforderte Rücknahme der Entscheidung gibt es keine Grundlage und keine Berechtigung.
- Die von DAZN wiederholt vertretene Argumentation, man sei nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen, weist die DFL erneut entschieden zurück. Selbstverständlich waren die Bedingungen allen Interessenten in der Auktion bekannt.
- Die DFL hat ihren Standpunkt in mehreren Schreiben an DAZN verdeutlicht und mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet. Die von DAZN öffentlich angeführte „mangelnde Reaktion der DFL“ ist nicht nachvollziehbar.
- Sollte DAZN die Schiedsklage einreichen, ist die DFL für ein solches Verfahren gut aufgestellt. Die DFL erwartet im Sinne zügiger Prozess- und Rechtssicherheit, die im allseitigen Interesse liegt, dass alle Beteiligten einen Schiedsspruch als endgültig und abschließend akzeptieren.
Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertraulichkeit wird die DFL keine weiteren inhaltlichen Angaben zum Auktions- und Ausschreibungsverfahren machen und bittet dafür um Verständnis.