DFL-Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des DFL e.V. Ihr steht die Beschlussfassung in allen ihr satzungsmäßig zugewiesenen Angelegenheiten zu.

Die Mitgliederversammlung kann als Generalversammlung, ordentliche, außerordentliche oder virtuelle Mitgliederversammlung abgehalten werden. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich mindestens zweimal, davon einmal in den letzten drei Monaten des Kalenderjahres abzuhalten. Anträge zur Mitgliederversammlung können nur von den Organen des DFL e.V. und seinen Mitgliedern sowie von der DFL GmbH gestellt werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom DFL-Präsidium im Interesse des DFL e.V. aus wichtigem Grund einberufen werden. Eine virtuelle Mitgliederversammlung kann online abgehalten werden, dabei müssen sich die Mitglieder nicht an demselben Ort aufhalten.

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga zusammen. Das Präsidium des DFL e.V., der DFB-Präsident sowie DFL-Ehrenpräsidenten und DFL-Ehrenangehörige haben das Recht, an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilzunehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Stimmrechtsübertragung ist unzulässig. Die Mitgliederversammlung wird vom Sprecher des Präsidiums geleitet, im Fall seiner Verhinderung vom ersten stellvertretenden Sprecher des Präsidiums.