Ligastatut

Der DFL e.V. als Zusammenschluss der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga nimmt seine Pflichten, Rechte und Befugnisse eigenverantwortlich und in Übereinstimmung mit geltendem Recht und anderen relevanten Bestimmungen von DFB, FIFA und UEFA auf der Grundlage folgender Elemente wahr: der Satzung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), seines Grundlagenvertrages mit dem DFB, seiner Satzung, des Ligastatuts selbst sowie seiner Geschäfts- und Finanzordnung. Der DFL e.V. regelt seine eigenen Geschäftsbereiche in Ausübung seiner Rechte und Befugnisse satzungsgemäß durch Statuten, Ordnungen, Richtlinien und Entscheidungen seiner Organe, einschließlich solcher der von ihm gegründeten DFL GmbH, die mit der Führung der Geschäfte in allen Zuständigkeitsbereichen betraut ist.

Das Ligastatut des DFL e.V. besteht – so heißt es in dessen Präambel weiter – aus der Lizenzierungsordnung, der Lizenzordnung, der Spielordnung des DFL e.V. und der Ordnung für die Verwendung kommerzieller Rechte sowie weiteren Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Im Ligastatut sind die auf der Satzung beruhenden Rechte und Pflichten des DFL e.V. und seiner Mitglieder, die zur Durchführung und Fortentwicklung eines hochklassigen deutschen Leistungsfußballs erforderlich sind, ausgestaltet und präzisiert. Darin sind auch die Zuständigkeiten der DFL GmbH, der sich der DFL e.V. – auch im Sinne der Dienstleistung für seine Mitglieder – zur Erfüllung der in § 19 Nr. 2 seiner Satzung genannten Aufgaben bedient, festgelegt.