Schiedsrichterwesen

Für das Schiedsrichterwesen nutzt der DFL e.V. den Schiedsrichterausschuss beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) gemäß §§ 16 a) Abs. 1 Nr. 1 und 51 der DFB-Satzung. In der Bundesliga und 2. Bundesliga gelten die Bestimmungen der DFB-Schiedsrichterordnung. Auch die Ansetzungen der Schiedsrichter und Video-Assistenten bei den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga nimmt der DFB vor.