Foto: DFL/Getty Images/Sebastian Widmann

Anfangs durften in der Bundesliga nur zwei Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit eingesetzt werden, ab 1992 waren drei erlaubt. Zur Saison 2006/07 wurden die Beschränkungen für den Einsatz von Spielern anderer Staatsangehörigkeit durch eine Einigung zwischen Ligaverband und DFB generell aufgehoben.

Schon in den Jahren zuvor durften die 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga unbegrenzt Profis aus EU-Staaten und UEFA-Mitgliedsländern einsetzen – anders war das bei Nicht-Europäern. In der Saison 2004/05 durften fünf Spieler aus anderen Kontinenten unter Vertrag genommen werden, 2005/06 waren es vier, und 2006/07 sollten es nur noch drei sein. Auf dieses Vorhaben wurde – auch mit Blick auf eventuelle Wettbewerbsnachteile gegenüber anders praktizierenden Ligen – mit einem Beschluss der Mitgliederversammlung des Ligaverbandes vom 21. Dezember 2005 verzichtet.

Danach mussten – damals wie heute – aber bei jedem Club der Bundesliga und 2. Bundesliga weiterhin zwölf deutsche Lizenzspieler unter Vertrag stehen. Eingeführt wurde nun auch die von der UEFA praktizierte Local-Player-Regelung zur Förderung des Nachwuchses. 2006/07 mussten pro Clubs mindestens vier lokal – von einem deutschen Club oder Verband – ausgebildete Spieler unter Vertrag stehen, 2007/08 mindestens sechs und seit 2008/09 mindestens acht (4+4). Ein von Club-Seite ausgebildeter Spieler muss in drei Spielzeiten/Jahren im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für den Verein oder die Kapitalgesellschaft spielberechtigt gewesen sein, ein vom Verband ausgebildeter Spieler in drei Spielzeiten/Jahren im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für einen Verein oder eine Kapitalgesellschaft im Bereich des DFB.