Hospitality und Strafrecht – ein Leitfaden

23.05.2018 – Sport- und Kulturveranstaltungen spielen anerkanntermaßen eine große Rolle als gesellschaftlicher Treffpunkt. Einladungen von Geschäftspartnern, Kunden und anderen Personen sind nicht nur allgemein üblich, sondern – bei Beachtung der rechtlichen Grenzen – auch rechtssicher möglich. Im Interesse einer rechtmäßigen Einladungspraxis haben sowohl der Sport als auch die Sponsoren bereits im Jahr 2011 erste Orientierungshilfen erarbeitet, die angesichts einiger Gesetzesänderungen nun weiterentwickelt wurden.

In Zusammenarbeit der Sponsorenvereinigung S20 und des Verbands der Sportsponsoring-Anbieter (VSA) sowie unter Mitwirkung der zuständigen Bundesministerien ist der Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ entstanden. Die Kurzversion (Download via VSA-Website hier) fasst die wesentlichen Inhalte dieses Leitfadens zusammen. Für weitergehende Informationen und rechtliche Fragen wird ergänzend auf die Langfassung (Download via VSA-Website hier) verwiesen.