Datenschutzinformation für das Akkreditierungsverfahren für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga

Der jeweilige Heimclub der Bundesliga oder 2. Bundesliga ist als so genannter Verantwortlicher im Sinn der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) verpflichtet, beim Umgang mit personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Hiermit werden Mitarbeiter und Beauftragte akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister der folgenden Tätigkeitsbereiche

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über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten („Daten“) durch den Heimclub im Rahmen der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga in dem nachfolgend beschriebenen Umfang informiert. Stellt ein Mitarbeiter oder Beauftragter akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister den Akkreditierungsantrag nicht selbst, sondern über einen zentralen Ansprechpartner, muss dieser zentrale Ansprechpartner die Weiterleitung der vorliegenden Datenschutzinformationen sicherstellen.
Mitarbeiter und Beauftragte akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister müssen dabei nur diejenigen Daten bereitstellen, die für die Entscheidung über die Erteilung der Akkreditierung und deren Ausübung erforderlich sind oder zu deren Erhebung der Heimclub gesetzlich verpflichtet ist. Ohne die Bereitstellung dieser Daten wird der Heimclub den Akkreditierungsantrag in der Regel nicht berücksichtigen und prüfen können.


Im Einzelnen:

I.               Verantwortliche Stelle, Datenschutzbeauftragter

Verantwortliche Stelle ist der Heimclub der Bundesliga oder 2. Bundesliga, bei dem der Mitarbeiter und Beauftragte akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister die Akkreditierung beantragt.

Mitarbeiter und Beauftragte akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Heimclubs unter den auf seiner offiziellen Website angegebenen Kontaktdaten.  

II.            Herkunft der Daten und Datenkategorien

Der Heimclub verarbeitet Daten, die er im Rahmen des Akkreditierungsverfahren von den Mitarbeitern und Beauftragten akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister erhält.  

Relevante Daten der Mitarbeiter und Beauftragten akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister sind Stammdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum), Kontaktdaten, Berufsstatus, Legitimationsdaten (z.B. Presseausweisdaten als Nachweis der Hauptberuflichkeit).

III.          Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Datenempfänger

Der Heimclub verarbeitet die Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Das bedeutet, die Daten werden nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeitet (insbesondere, wenn die Datenverarbeitung für die Entscheidung über die Erteilung der Akkreditierung erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund berechtigter Interessen des Heimclubs oder Dritter erfolgt), oder wenn im Einzelfall eine Einwilligung des jeweiligen Mitarbeiters oder Beauftragten akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister vorliegt.

Innerhalb des Heimclubs erhalten diejenigen Stellen die Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von ihnen eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) und weitere Dienstleister können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies können abhängig von dem jeweiligen Heimclub Unternehmen in den Kategorien Spieltags- und Stadionorganisation, Stadionsicherheit, Druck und Versand sowie IT-Dienstleistungen sein.

Informationen über die Mitarbeiter und Beauftragten akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister an Empfänger außerhalb des Heimclubs werden nur weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger der Daten z. B. die hierunter genannten Empfänger sein (auch der Unternehmensgruppe des Heimclubs angehörige Unternehmen und sonstige Dritte).

1.             Für Zwecke des Akkreditierungsverfahrens, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO

Die Verarbeitung der Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) erfolgt zu Zwecken der Entscheidung über die Erteilung der Akkreditierung und deren Nutzung.

2.             Im Rahmen der Interessenabwägung, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO

Soweit erforderlich, verarbeitet der Heimclub die Daten über die eigentlichen Zwecke des Akkreditierungsverfahrens hinaus zur Wahrung seiner berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen Dritter. Beispiele:

  • Aufnahme und öffentliche Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen von den Spielen des Heimclubs, die den Mitarbeiter und Beauftragten akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister in dieser Eigenschaft darstellen, sowie die zeitlich und räumlich unbeschränkte kommerzielle und nicht-kommerzielle Auswertung dieser Bild- und Bildtonaufnahmen in jeder körperlichen Form (insbesondere Herstellung und Verbreitung auf allen digitalen und analogen Trägerformaten) und jeder unkörperlichen Form (insbesondere Sendung, öffentliche Wiedergabe sowie Zugänglichmachung, etwa als Download oder Streaming) in sämtlichen Medien sowie auf sämtlichen Plattformen durch den DFL Deutsche Fußball Liga e.V., die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH oder durch sie benannte Dritte, den Heimclub und die weiteren Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie durch Lizenznehmer und Partner des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH sowie des Heimclubs (dies sind Kooperations-, Medien- und Vermarktungspartner)
  • Geltendmachung und Ausübung rechtlicher Ansprüche sowie Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs.

Mitarbeiter und Beauftragte akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die vorstehende Verarbeitung sie betreffender Daten Widerspruch einzulegen. Legt ein Mitarbeiter oder Beauftragter akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister Widerspruch ein, wird der Heimclub seine Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten des jeweiligen Mitarbeiters oder Beauftragten akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

3.             Wahrnehmung von Aufgaben in öffentlichem Interesse, Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO, sowie zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit, § 24 Abs. 1 Nr. 1 BDSG

Soweit erforderlich, verarbeitet der Heimclub die Daten zu Zwecken der Sicherheitsüberprüfung und übermittelt Daten bei konkreter Gefährdungslage an zuständige Sicherheitsbehörden, wenn dies

  • für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Heimclub übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO); oder
  • zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit erforderlich ist (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 BDSG).

Mitarbeiter und Beauftragte akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die vorstehende gemäß Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO erfolgende Verarbeitung sie betreffender Daten Widerspruch einzulegen. Legt ein Mitarbeiter oder Beauftragter akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister Widerspruch ein, wird der Heimclub seine Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten des jeweiligen Mitarbeiters oder Beauftragten akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

4.             Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO

Zudem unterliegt der Heimclub diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.

5.             Aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO

Soweit der Mitarbeiter oder Beauftragte akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister dem Heimclub eine Einwilligung zur Verarbeitung von Daten für bestimmte Zwecke erteilt, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

IV.         Speicherdauer der Daten

Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert der Heimclub die Daten für die Dauer der Nutzung der jeweiligen Akkreditierung durch den Mitarbeiter oder Beauftragten akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister.

Die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Daten durch den Heimclub kann im Einzelfall je nach Zweck der Speicherung auch darüber hinaus erfolgen, beispielsweise zu Zwecken der Geltendmachung und Ausübung rechtlicher Ansprüche sowie Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten.

Die im Rahmen der Interessenabwägung gemäß Ziffer III.2. erhobenen und verarbeiteten Daten werden so lange gespeichert, wie dies aufgrund der berechtigten Interessen erlaubt ist.

Darüber hinaus unterliegt der Heimclub verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben.

V.            Übermittlung von Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) erfolgt nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis (insbesondere wenn die Datenverarbeitung zur Durchführung des Akkreditierungsverfahrens und der Ausstellung einer Akkreditierung erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund berechtigter Interessen des jeweiligen Heimclubs (einschließlich von mit ihm nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter) und einer der Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO (z.B. bei Ländern mit angemessenem Datenschutzniveau gemäß Art. 45 Abs. 1 DSGVO, bei Vereinbarung von EU Standarddatenschutzklauseln, Art. 46 Abs. 2 d) i.V.m. Art. 93 Abs. 2 DSGVO).

VI.         Datenschutzrechte der Mitarbeiter und Beauftragten akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister

Mitarbeiter und Beauftragte akkreditierungsfähiger Medien und Dienstleister haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO i.V.m. §§ 29, 34 BDSG, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO i.V.m. § 35 BDSG, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO i.V.m. § 35 BDSG sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).