Satzungen von DFL e.V. und DFL GmbH

Vergütungsordnung Gremienmitglieder DFL-Gruppe

Grundlagenvertrag zwischen DFB und DFL

Sicherheit

Grundlagen für die Erteilung bundesweiter Stadionverbote

Es ist Aufgabe und Anliegen der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und des Deutschen Fußball-Bundes e.V., die Sicherheit und Ordnung vor allem bei den Spielen der Lizenzligen (Bundesliga und 2. Bundesliga), der Regionalliga, des DFB und des DFL e.V. sowie ab der Spielzeit 2008/2009 auch der 3. Liga zu gewährleisten, insbesondere Ausschreitungen unfriedlicher Personen zu verhindern sowie den ordnungsgemäßen Spielbetrieb sicherzustellen. Ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang ist auch die Festsetzung bundesweiter Stadionverbote gegen Personen, die im Zusammenhang mit Fußballspielen sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen sind. Grundsätze für die Erteilung der auf Grundlage des Hausrechts ergehenden Stadionverbote sind in den „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ verbindlich festgelegt worden. Zudem bevollmächtigen sich sämtliche Clubs der Bundesliga, 2. Bundesliga und Regionalliga sowie die beteiligten Fußballverbände gegenseitig, damit Stadionverbote auch im Namen aller anderen und daher mit bundesweiter Wirkung ausgesprochen werden können. Um maximale Transparenz zu gewährleisten, können sowohl die Stadionverbotsrichtlinien als auch die entsprechenden Vollmachten jederzeit durch Öffnen der folgenden Dateien eingesehen werden.