Einfluss in vier Fällen: Die Kriterien
24.02.2017 – Nach den Vorgaben des IFAB sind durch den Video-Assistenten grundsätzlich vier spielentscheidende Situationen und keine weiteren überprüfbar:
- Torerzielung
- Elfmeter
- Platzverweis
- Spielerverwechslung bei Gelber und Roter Karte
Einfluss soll auch bei diesen Kriterien ausschließlich bei (durch Zuhilfenahme der TV-Bilder) unstrittigen Szenen genommen werden. Somit wird die Unterstützung durch den Video-Assistenten keinesfalls zu einem Allheilmittel, durch das sämtliche strittigen Situationen richtig und zweifelsfrei aufgelöst werden könnten. Der Video-Assistent soll nur dann Eingreifen dürfen, wenn die Entscheidung des Schiedsrichters klar und offensichtlich falsch war.
Auch soll der Video-Schiedsrichter kein „Oberschiedsrichter“ sein, sondern den unverändert vollständig mit der Spielleitung betrauten Unparteiischen als weiterer Assistent in dessen Team vor offensichtlichen Fehlentscheidungen bewahren. Somit trifft der Schiedsrichter auf dem Platz letztlich unverändert die Entscheidungen.